Unsere Expertise

Die Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern (RPS) ist die bundesweit tätige, weisungsunabhängige und eigenverantwortliche Prüfungseinrichtung für die deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs). Seit über 80 Jahren erfüllen wir unsere von den jeweiligen Bundesländern bzw. Vollversammlungen der IHKs übertragenen Prüfungsaufgaben zur Prüfung der Rechnungslegung und Wirtschaftsführung der bundesdeutschen Industrie- und Handelskammern und ihrer Einrichtungen. Grundlage für unsere Tätigkeit ist das Sonderstatut, das die Vollversammlung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) beschlossen hat (zu finden in der Satzung der DIHK, ab Seite 11: Satzung).

Die RPS hat sich mit ihrer Tätigkeit eine hohe Anerkennung bei den Rechtsaufsichten der Bundesländer sowie den Industrie- und Handelskammern, einschließlich der für diese ehrenamtlich Tätigen, erworben. 

Wir sind der Branchenspezialist für die Prüfung von IHKs. Unsere langjährige Erfahrung in der Prüfung von über 90% aller IHKs und ihnen nahestehenden Einrichtungen, unseren regelmäßigen Austausch mit den Rechtsaufsichten der Länder und unsere Mitarbeit in diversen Gremien der DIHK bringen wir mit viel Engagement in die Prüfung und Beratung der IHKs ein. 

Gremienarbeit 

Die RPS ist z. B. in den folgenden Gremien tätig und bringt ihr Wissen in die Fortentwicklung des Finanzstatuts sowie weiteren Kernthemen wie Risikomanagement und Controlling mit ein: 

  • Kommission für Kammerrechtspolitik
  • Arbeitskreis Kaufmännisches Rechnungswesen
  • Arbeitskreis Controlling

IHK-Know-How und Benchmarks 

Als jahrzehntelanger Prüfer von IHKs besitzt die RPS überdurchschnittliche Erfahrung mit den rechtlichen Besonderheiten der IHKs als Selbstverwaltungseinrichtung sowie den sich daraus ergebenden öffentlich - rechtlichen Anforderungen, insb. aus dem Haushaltsrecht. Diese geht dabei weit über das Anwendungsspektrum des § 53 HGrG hinaus und schließt auch die Bestimmungen des Finanzstatuts und dessen Richtlinien mit ein. 

Zudem hat die RPS über die Jahre hinweg einen Fundus an Kennzahlen und Benchmarks aufgebaut. Dies ermöglicht es der RPS zum einen die Angaben im IHK-weiten Transparenzportal für die DIHK Qualität zu sichern, zum anderen aber auch weitere, detailliertere IHK-übergreifende Kennzahlen und Benchmarks zu erstellen und im Rahmen der Prüfung zu nutzen.