Unser Prüfungsansatz
Nach unserem Verständnis ist die Abschlussprüfung mehr als nur das Nachvollziehen der Buchhaltungsdaten. Sie dient vielmehr auch dazu, das öffentliche Vertrauen in die Institution IHK und deren handelnde Akteure:innen dadurch zu wahren, dass betriebswirtschaftliche und haushaltsrechtliche Fehlentwicklungen aufgespürt werden. Dabei sind diesbezügliche Risiken und Rechtsverstöße klar und unmissverständlich anzusprechen. Dies erfordert eine konstruktiv-kritische Grundhaltung gegenüber den zu Prüfenden, wobei die RPS den Blick auf und das Augenmaß für das Wesentliche behält.
Prüfungsumfang
Wir prüfen
- Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung,
- Anhang,
- Lagebericht,
- Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,
- Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit,
- Beachtung sonstiger Grundsätze des staatlichen Haushaltsrechts nach dem Finanzstatut.
Seit 2015 legt die Geschäftsführung der RPS bundesweite Prüfungsschwerpunkte fest, die bei allen (von der RPS geprüften) IHKn in den jeweiligen Jahresabschlussprüfungen aufgegriffen werden. Dabei handelt es sich um Themen, die z. B. infolge aktueller Rechtsprechung oder Erfahrungen in der IHK-Organisation im Fokus stehen. Die Ergebnisse aus diesen Schwerpunktprüfungen werden anonymisiert aufbereitet und im Rahmen unserer Gremienarbeit für Benchmarks und zur Fortentwicklung des Finanzstatutes eingebracht. Außerdem werden die Ergebnisse bundesweit ausgewertet und im Vergleich zu den Ergebnissen des jeweiligen Bundeslandes den Rechtsaufsichten in einem Bericht gesondert zur Verfügung gestellt.
Unsere Prüfung beruht auf einem ganzheitlichen Prüfungsansatz, der risiko- und prozessorientiert
aufgebaut ist.
Basierend auf einem grundlegenden Verständnis der Geschäftsprozesse der Industrie- und Handelskammern sowie der Kenntnisse der jeweiligen wirtschaftlichen und insbesondere rechtlichen Rahmenbedingungen wird ein individuelles Prüfungsprogramm entwickelt, das eine effiziente und effektive Prüfung gewährleistet.